Steuervorteile 2022

Diese Steuervorteile gibt es 2022

von Christina Schreiner

Steuervorteile 2022

Diese Steuervorteile gibt es 2022

Gestiegene Kosten in nahezu allen Lebensbereichen: Essen, Energie, Tanken…

Daher gibt es 2022 mehr Steuerentlastungen. Neben dem 9-Euro-Ticket und dem Tankrabatt haben Eltern im Juli einmalig für jedes Kind 100 Euro Bonus erhalten. Doch es gibt noch weitere Steuerentlastungen.

Energiepreispauschale: Wer die Pauschale wann bekommt und wer nicht

Im September 2022 gibt es nun die 300 Euro Energiepreispauschale. Aber wer und wie bekommt man diesen einmaligen Bonus? Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, erhalten den Bonus mit ihrem Gehalt.

Wer sich aktuell in Elternzeit befindet, hat Anrecht auf die Energiepauschale, wenn er zu einem anderen Zeitpunkt in diesem Jahr gearbeitet hat. In diesem Fall bekommt man das Geld mit der Steuererklärung für dieses Jahr. In Ausnahmefällen kann auch der Arbeitgeber den Bonus auszahlen.

Auch wer Krankengeld bezieht, ist für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale berechtigt. Dafür muss das Krankengeld allerdings in Zusammenhang mit einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, also als Lohnersatzleistung.

Bei Gewerbetreibenden, Landwirten oder Selbstständigen geht die Energiepreispauschale automatisch bei der Einkommenssteuerveranlagung ab, bzw. mit einer Senkung ihrer Steuer-Vorauszahlung im September.

Was nun erstmal schön klingt, sieht bei genauerer Betrachtung jedoch etwas anders aus. Denn die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Sowohl Einkommenssteuer als auch Sozialabgaben werden von den 300 Euro abgezogen. Was bleibt also übrig?

Hier ein Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3500 Euro mit Steuerklasse 1, bleiben nach der Versteuerung der Energiepreispauschale lediglich 159 Euro netto übrig. Fast die Hälfte geht also wieder direkt zurück an den Fiskus.

Rentner, Pensionäre und Studenten haben nach aktuellem Stand keinen Anspruch auf die Pauschale. Diesen Gruppen bleibt noch der Minijobs-Trick. Denn wer einmal, z.B. als Babysitter und Gartenhilfe gejobbt hat, bekommt den Bonus ebenfalls ausgezahlt.

Weitere Steuervorteile: Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag steigen

Besser bekannt ist der Arbeitnehmerpauschbetrag den meisten wohl als die Werbungskostenpauschale. Mit dem Pauschbetrag können die Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Bisher waren dies 1000 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag nun um 200 Euro auf 1200 Euro. Bis zu diesem Betrag können Arbeitnehmer nun Jobkosten ohne Nachweis steuerlich geltend machen.

Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro für Ledige, bzw. 20.694 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung. Bis zu diesem Betrag sind keine Steuern zu zahlen.

Mehr Geld mit der Pendlerpauschale

Ob mit Auto oder Bahn, wer zu seiner Arbeit pendelt, kann für 2022 ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung 38 Cent statt der bisherigen 35 Cent absetzen. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei den 30 Cent. Der Höchstbetrag (auch für Bahnfahrer) beträgt weiterhin 4.500 Euro jährlich. Wer pendelt und über nur ein geringes Einkommen verfügt und daher keine Steuern zahlt, erhält zudem mit der Steuererklärung eine Mobilitätsprämie.

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