Mobilitätsprämie: Was das ist und wer sie wie bekommt

von Christina Schreiner

Mobilitätsprämie

Da nicht alle Pendler von der Entfernungspauschale profitieren, gibt es zusätzlich die Mobilitätsprämie. Denn Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlen keine Einkommensteuer und haben daher keinen Vorteil durch die Erhöhung der Entfernungspauschale. Die Mobilitätsprämie können auch Auszubildende nutzen, wenn der Weg zur Ausbildungsstelle mindestens 21 Kilometer beträgt!

Wie erfolgt die Berechnung der Mobilitätsprämie?

Bemessungsgrundlage ist die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Das gilt aber nur, soweit die erhöhte Entfernungspauschale zusammen mit den übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro jährlich üb erschreitet.

Weil die Berechnung der Prämie in mehreren Schritten erfolgt, ist sie etwas komplizierter.

Ein Rechenbeispiel:

Dorothea fährt 2022 an 180 Arbeitstagen im Jahr an ihre erste Arbeitsstelle, die 40 km von ihrer Wohnung entfernt ist.
Als Werbungskosten hierfür sind abzugsfähig:

180 Tage × 20 km × 0,30 €/km =1.080 €
180 Tage × 20 km × 0,38 €/km =1.368 €
Gesamt2.448 €

Beispiel 1: Dorotheas zu versteuerndes Einkommen beträgt 7.500 €. Die restlichen Werbungskosten betragen 400 €, somit kommen wir auf insgesamt 2.848 € Werbungskosten. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 € wird um 1.648 € überschritten, davon entfallen 1.368 € auf die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer. Das zu versteuernde Einkommen unterschreitet den Grundfreibetrag von 10.347 € für 2022 um 2.847 €. Damit liegt die Voraussetzung zur Beantragung der Mobilitätsprämie vor. Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind dabei die gesamten 1.368 €.

Die Mobilitätsprämie beläuft sich auf 14 % von 1.368 € = 191,52 €.

Beispiel 2: Für dieses Beispiel beträgt Dorotheas zu versteuerndes Einkommen 9.500 €. In diesem Fall unterschreitet das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 10.347 € für 2022 um 847 €. Von der Entfernungspauschale in Höhe von 1.368 € ab dem 21. Entfernungskilometer liegen nur die 847 € innerhalb des restlichen Grundfreibetrags. Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind somit die 847 €.

In diesem Fall beträgt die Mobilitätsprämie 14 % von 847 € = 118,58 €.

Die Beantragung der Prämie ist vorerst von 2021 bis 2026 möglich. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Jahres und die Auszahlung erfolgt 2022 für 2021.

Zur Beantragung ist das neue Formular „Anlage Mobilitätsprämie“ auszufüllen.

Die Mobilitätsprämie auf einen Blick
  • zum Beantragen möchte, muss eine vollständige Steuererklärung abgegeben werden
  • Profit bei Werbungskostenpauschale über 1.200 Euro (ab 2022)
  • auszahlungsfähig ist die Prämie ab einem Wert von  10 Euro
  • sie ist begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet

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