Das Entlastungspaket 3

von Christina Schreiner

Diese finanziellen Entlastungen kommen

Eines steht fest: Die nächsten Monate kommen weitere Preissteigerungen auf uns zu. Für die finanzielle Entlastung hat die Bundesregierung das Entlastungspaket 3 in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen. Zusammen ergeben die drei Entlastungspakete ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro. Das ist eine Menge Holz und muss irgendwann auch wieder zurück in die Steuerkasse fließen.

Es ist nicht so leicht, pauschal zu sagen, wie viel Geld durch das Paket am Ende mehr im Portmonee landet. Manche Maßnahmen gelten ab sofort, andere erst ab Januar 2023. Manche sind bereits auf den Euro genau beziffert, andere hingegen nur als Plan formuliert. Einige Maßnahmen sind auf sehr spezielle Lebenssituationen zugeschnitten. Schauen wir uns die Maßnahmen an und wer am meisten von ihnen profitiert.

Das ist das Entlastungspaket 3

Die Strompreisbremse soll Bürger ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Versorgertarif entlasten. Angedacht ist, dass sie eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Der Anreiz zum Energiesparen bleibt erhalten. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken.

Es ist beschlossen: Auch Rentner erhalten die Einmalzahlungen der Energiepauschale. Sie wird zum 1. Dezember 2022 in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Studenten dürfen sich ebenfalls freuen und sollen im Zuge des Entlastungspakets eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Die Umsetzung ist allerdings noch offen.

Für Familien kommt eine Erhöhung des Kindergeldes, wobei die Inflation diese schnell verschlucken dürfte. Zum 1. Januar 2023 gibt es für das erste, zweite und dritte Kind 18 Euro mehr Kindergeld, also somit dann 237 Euro im Monat. Anfangs war die Erhöhung nur für die ersten beiden Kinder geplant. Die Ampel-Regierung besserte in diesem Punkt jedoch direkt nach.

Der Kinderzuschlag wird ebenfalls zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro im Monat angehoben.

Viele Firmen haben Homeoffice zu einem festen Bestandteil ihrer Arbeitsplatzgestaltung gemacht. Die Entfristung der aus der Corona-Pandemie stammenden Homeoffice-Pauschale kommt. Pro Homeoffice-Tag ist somit weiterhin ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Midi-Jobber profitieren von den beschlossenen Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job steigt zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro. Zum 1. Oktober 2022 ist bereits eine Anhebung von 1300 auf 1600 Euro festgelegt.

Der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert sich auf zwei Millionen Bürger. Das Wohngeld soll ferner eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Als kurzfristige Maßnahme für die kommende Heizperiode erfolgt von September bis Dezember 2022 eine einmaliger Heizkostenzuschuss: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es 100 Euro.

Apropos Heizkosten: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Die Rentenbeiträge sollen ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll abgesetzt werden können. Bedeutet: Künftig werden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Hartz IV geht, das Bürgergeld kommt. Die Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag läge damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende.

Wer profitiert am meisten von diesen Maßnahmen?

Einige Maßnahmen für das Entlastungspaket 3 sind bereits sehr deutlich formuliert, andere bedürfen noch einer genauen Klärung. So wird zu dem verbilligten Grundbedarf an Wärme erst mal eine Expertenkommission diskutieren. Heißt im Klartext, bis es hier zu Entlastungen kommt, wird es noch etwas dauern. Auch wie die Einmalzahlung „unbürokratisch“ die Studierenden dieses Landes erreicht, wird noch einige Diskussionsrunden bedürfen.

Am meisten profitieren Familien mit Kindern. Hier macht sich die Kindergelderhöhung von jeweils 18 Euro für die ersten beiden Kinder bemerkbar. Das im Schnitt höhere Haushaltseinkommen von zwei Verdienern bringt größere Ersparnisse bei den Rentenbeiträgen. Auch die Senkung der Umsatzsteuer macht sich bei Familien bei den Kosten für den Gasverbrauch bemerkbar.

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