Tipps, wie du dein Nettogehalt erhöhst und mithilfe deines Arbeitgebers Abgaben und Steuern sparst
Ob die Sonntagsbrötchen oder Butter, Gas oder Strom, es gibt zahlreiche Alltagsbeispiele, für die der Preis deutlich gestiegen ist. Wer auf eine Lohnerhöhung setzt, muss sich im Klaren darüber sein, dass der steigende Einkommenssteuersatz dafür sorgt, dass teilweise nur die Hälfte der Lohnerhöhung ankommt. So bleiben schnell von 300 Euro Lohnerhöhung nur noch rund 160 Euro netto übrig. Also was tun, um mehr von seinem Netto zu haben? Ein paar Möglichkeiten gibt es dennoch.
Auch der Arbeitgeber kann helfen, indem er bestimmte Sonderleistungen steuer- und teilweise auch sozialversicherungsfrei mit dem Gehalt auszahlt.
1. Die beste Steuerklasse finden
Je nach Lebenssituation kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. So sind Ehepartner nach der Hochzeit anfänglich der Steuerklasse 4 zugeteilt. Bei unterschiedlich hohen Gehältern macht dann ein Wechsel Sinn, um Geld zu sparen. Der Besserverdiener wählt Steuerklasse 3, der Partner mit dem niedrigeren Gehalt Steuerklasse 5. Ein Wechsel ist einmal jährlich bis zum 30. November möglich.
2. Steuerfreibeträge nutzen
Die meisten Arbeitnehmer zahlen zunächst mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als eigentlich fällig. Den zu viel gezahlten Betrag erhalten wir zwar dank der Steuererklärung zurück, wer aber direkt mehr Netto haben möchte, hat die Möglichkeit, sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen zu lassen.
3. Steuererklärung abgeben
Der Leitsatz sollte sein: Ich gebe jedes Jahr eine Steuererklärung ab!
Es gibt Schöneres als die Erstellung einer Steuererklärung. Aber in den meisten Fällen lohnt sich die Mühe dank einer beträchtlichen Lohnsteuerrückerstattung. Ob Versicherungsbeiträge, Pendlerpauschale, Kosten für Handwerker oder Werbungskosten, es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um Kosten abzusetzen. Gerade bei einem längeren Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle kann dank der Pendlerpauschale eine ordentliche Summe zusammenkommen. Mehr zum Thema Steuervorteile findet ihr hier.
4. Geldwerter Vorteil
Auch seitens der Arbeitgeber gibt es verschiedene Alternativen zur Gehaltserhöhung, um dem Arbeitnehmer Sachleistungen zukommen zu lassen. Diese Leistungen, die bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind, nennt man „geldwerter Vorteil“. Diese „Extras“ lassen sich auch kombinieren. Zu den geldwerten Vorteilen zählen unter anderem:
- ÖPNV-Ticket (steuer- und sozialversicherungsfrei)
- Fahrtkostenzuschuss (mindern abziehbare Fahrtkosten in der Steuererklärung)
- Notebook, Tablet oder Smartphone (steuer- und sozialversicherungsfrei)
- Essensgeld, Spesen & Co. (steuer- und sozialversicherungsfrei)
- Übernahme Kosten Kinderbetreuung (steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss möglich)
- Tankkarten / Wertkarten ( bis 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei)
- Dienstwagen (bei privater Nutzung steuerpflichtig)
- Fortbildungen (steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss möglich)
- Gesundheitsprogramme (Fitnessprogramme bis zu 600 Euro p.a. sind steuer- und sozialversicherungsfrei)
Bis zu 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor – eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Auszahlung der Prämie ist vorerst bis Ende 2024 möglich.
Wer sich Mühe gibt, kann somit oftmals noch etwas mehr Geld aus seinem Netto-Gehalt herausholen.