Als Bausparkunde die Servicepauschale zurückfordern

Bausparkasse, Servicepauschale

von Christina Schreiner

Bausparkunden können Servicepauschale zurückfordern

In den letzten Jahren haben sich Bausparkassen gerne neue Gebühren einfallen lassen: so auch die Servicepauschale in der Ansparphase. Nun kippte jedoch der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 15. November 2022 die Zulässigkeit der Bausparkassen-Servicepauschale. Was genau darunter zu verstehen ist und wie du dir die unzulässig erhobenen Gebühren rückwirkend zurückholst, liest du hier.

Was ist überhaupt die Bausparkassen- Servicepauschale beim Bausparvertrag?

Beim Bausparen geht es um Geld sparen und leihen. In der Ansparphase zahlst du regelmäßig Geld ein, um einen Teil der vereinbarten Bausparsumme anzusparen. Nach der Ansparphase zahlt die Bausparkasse das angesparte Geld plus Zinsen wieder aus. Für den Restbetrag nimmst du ein Bauspardarlehen auf. Damit beginnt die Darlehensphase: Jetzt zahlst du das geliehene Geld in fest vereinbarten Tilgungs- und Zinsraten zurück.

Seit ungefähr 2017 verlangen Bausparkassen Bearbeitungsgebühren (auch Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt oder Jahresentgelt) in der Ansparphase. Mit diesen Servicepauschalen beteiligen Bausparkassen ihre Kunden an den Kosten für die Verwaltung. Je nach Bausparkasse liegt diese Gebühr zwischen 9 bis 30 Euro und wird einmal jährlich abgebucht.

Warum ist die Servicegebühr unzulässig?

Servicepauschalen sind unzulässig – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (Az.: XI ZR 551/21) vom 15. November 2022 entschieden. Sollte eine Bausparkasse erst nachträglich diese Servicepauschale eingeführt haben, können sich Kunden auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2021 berufen.

Der BGH sieht in der Klausel der jährlichen Servicepauschale eine unangemessene Benachteiligung für Bausparer. Auch wenn der Begriff danach klingt, erhält der Bausparkunde keinen Service oder eine Gegenleistung für diese Servicepauschale. Vielmehr sind Bausparkassen sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung der Bauspargemeinschaft zu kümmern.

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW-Bausparkasse entschied das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 17. November 2021, dass die Servicepauschale der BHW Bausparkasse unzulässig ist. Gegen dieses Urteil legte die BHW-Bausparkasse Revision ein, weshalb das Anliegen nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde.

Die Bausparkassen haben die Servicepauschale erst nachträglich eingeführt. Allerdings erklärte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20), dass es unzulässig ist, dass Banken und Bausparkassen bei Einführung von neuen Gebühren keine Zustimmung seitens des Kunden benötigen. Demnach muss eine Bank und Bausparkasse die Zustimmung des Kunden einholen, vor Einführung oder Erhöhung einer Gebühr. Andernfalls kannst du Gebühren zurückfordern.

So forderst du die Servicepauschale zurück

In den Jahreskontoauszügen deiner Bausparkasse siehst du, ob in den letzten Jahren eine Servicepauschale erhoben wurde.

Wenn du eine Servicepauschale gezahlt hast, kannst du sie wie folgt zurückfordern:

In jedem Fall kannst du die Gebühren ab 2019 zurückfordern. Ebenso ist die Einforderung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 818 Abs. 1 BGB) zulässig.

Der Anspruch auf die Rückforderung der Gebühren von vor 2019 ist sehr wahrscheinlich verjährt (grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende § 195 BGB). Für das Jahr 2019 endet die Frist am 31. Dezember 2022.

Hier findest du ein Mus­ter­schrei­ben zur Zurückforderung der Servicegebühren. Du musst lediglich deine Daten einsetzen und den Betrag deiner gezahlten Servicepauschale berechnen und diesen samt Zinsen einfordern.

11_2022 Musterschreiben Rückforderung Bausparer-Gebühr

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